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Förderprogramme

Förderung des nachhaltigen Breitbandinfrastrukturausbaus im ländlichen Raum im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

  1. Mit dem Förderprogramm zur Breitbanderschließung im ländlichen Raum will die Landesregierung Rheinland-Pfalz dort finanzielle Unterstützung leisten, wo Wirtschaftlichkeitsüberlegungen oder technologische Restriktionen ein Engagement der Telekommunikationswirtschaft bislang verhinderten. Rheinland-Pfalz stellt in den kommenden Jahren bis 2012 Mittel in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro bereit.

    Die zugrunde liegenden Breitband-Fördergrundsätze wurden im Dezember 2007         zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und  Verbraucherschutz (BMELV) und den Ländern vereinbart und sind inzwischen an die seit 23.12.2009 geltenden Fördergrundsätze (Download) der EU-Kommission in Brüssel angepasst.
    Mit der Veröffentlichung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift (VV)   Verwaltungsvorschrift (Downloa d) im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz am 18. November 2008, trat das Förderprogramm offiziell in Kraft. Die Anpassung der VV an die neue Genehmigung der EU-Kommission finden Sie beigefügt als Download (angepasste Verwaltungsvorschrift).
  2. Mit der neuen Genehmigung der EU-Kommission haben sich einige Förderbedingungen geändert. So ist zukünftig etwa auch die kommunale Eigenverlegung von Leerrohren grundsätzlich förderfähig. Ebenso haben sich Änderungen etwa bei der Förderhöchstgrenze je Projekt, bei der Förderquote oder der Verpflichtung zum öffentlichen Netzzugang der TK-Netzbetreiber auf Vorleistungsebene ergeben.

    Lesen Sie daher bitte unbedingt auch die Ausführungen in den Menüpunkten "Förderkriterien" und "Leitfaden"!

 

Anträge zum Förderprogramm zur Breitbanderschließung im ländlichen Raum  können schriftlich eingereicht werden bei der:

 

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)               
Kurfürstliches Palais
Willi-Brand-Platz 3                       Postfach 13 20
54290 Trier                                 54203 Trier
 

Ansprechpartner:

Förderung des nachhaltigen Breitbandinfrastrukturausbaus im ländlichen Raum im Rahmen der GAK (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes)

Frau Stefanie Traut

Tel: 0651 / 9494 - 571

 
Die ADD wird folgende Unterlagen für die Antragsprüfung anfordern:
 
  • Eine Darstellung der unzureichenden Versorgung des zu erschließenden Gebietes. Ein Gebiet ist dann unzureichend versorgt, wenn die Untergrenze für eine  Grundversorgung der Privatnutzer nicht mehr als 2 MBit/s Downstream beträgt.
  • Eine Aufschlüsselung des ermittelten Bedarfs nach privater und beruflicher Nutzung.  
  • Das Ergebnis eines nicht förmlichen Interessenbekundungsverfahrens bei in Frage kommenden Breitbandanbietern.                                                                                    
  • Zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens müssen Sie sich auf unserer Markterkundungsplattform registrieren lassen und Ihre individuellen Bedarfsdaten eingeben.
  • Vergabevermerk gem. § 30 VOL/A Abschnitt 1, zum durchgeführten offenen und transparenten Vergabeverfahren (öffentliche Ausschreibung).

Hinweis: Bis zur Bewilligung der Fördermittel verbleibt das Finanzierungsrisiko beim 
                Antragsteller.

                          

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