Wir stellen Ihnen die Förderprogramme vor
1.) Förderung des nachhaltigen Breitbandinfrastrukturausbaus im ländlichen Raum im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
Das Förderprogramm zur Breitbanderschließung im ländlichen Raum leistet die Landesregierung Rheinland-Pfalz dort finanzielle Unterstützung, wo Wirtschaftlichkeitsüberlegungen oder technologische Restriktionen ein Engagement der Telekommunikationswirtschaft bislang verhinderten. Rheinland-Pfalz stellt bis 2012 Mittel in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro bereit.
2.) Aufgrund einer Genehmigung der EU-Kommission haben sich einige Förderbedingungen geändert. So ist zukünftig etwa auch die kommunale Eigenverlegung von Leerrohren grundsätzlich förderfähig. Ebenso haben sich Änderungen etwa bei der Förderhöchstgrenze je Projekt, bei der Förderquote oder der Verpflichtung zum öffentlichen Netzzugang der TK-Netzbetreiber auf Vorleistungsebene ergeben.
Lesen Sie bitte auch die Ausführungen in den Menüpunkten "Förderkriterien" und "Leitfaden"!
Anträge zum Förderprogramm zur Breitbanderschließung im ländlichen Raum können schriftlich eingereicht werden bei der:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Kurfürstliches Palais
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Ansprechpartner:
Frau Stefanie Traut
Tel: 0651 / 9494 - 571
Herr Olaf Maier
Tel: 0651 / 9494 - 641
Die ADD wird folgende Unterlagen für die Antragsprüfung anfordern:
- Eine Darstellung der unzureichenden Versorgung des zu erschließenden Gebietes. Ein Gebiet ist dann unzureichend versorgt, wenn die Untergrenze für eine Grundversorgung der Privatnutzer nicht mehr als 2 MBit/s Downstream beträgt.
- Eine Aufschlüsselung des ermittelten Bedarfs nach privater und beruflicher Nutzung.
- Das Ergebnis eines nicht förmlichen Interessenbekundungsverfahrens bei in Frage kommenden Breitbandanbietern.
- Zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens müssen Sie sich auf unserer Markterkundungsplattform registrieren lassen und Ihre individuellen Bedarfsdaten eingeben.
- Vergabevermerk gem. § 30 VOL/A Abschnitt 1, zum durchgeführten offenen und transparenten Vergabeverfahren (öffentliche Ausschreibung).
Hinweis: Bis zur Bewilligung der Fördermittel verbleibt das Finanzierungsrisiko beim Antragsteller.


