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Leitfaden

Wegweiser für "Schnelles Internet" vor Ort - Praktische Hinweise zur Vorgehensweise - Markterkundung, Ausschreibung und Antragstellung

Bevor Sie einen förmlichen Förderantrag stellen, ist es sinnvoll, mit Hilfe einer "Fördervoranfrage" die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Vorhabens prüfen zu lassen. Dazu nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der zuständigen Bewilligungsstelle, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier. Kontaktdaten finden Sie hier.

1.) Interessenbekundung
Um herauszufinden, welche Technologie für Ihre Gemeinde in Frage kommt und um den Markt zu befragen, ob ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne öffentliche Zuwendung bereit ist, Breitbanddienste anzubieten, ermöglichen wir Ihnen die Durchführung eines nicht förmlichen Interessenbekundungsverfahrens auf dieser Website. Hierzu müssen Sie sich auf unserer Markterkundungsplattform registrieren lassen und Ihre individuellen Bedarfsdaten eingeben. Interessierte Telekommunikationsunternehmen können auf der Basis Ihrer Dateneingabe ein Angebot formulieren, bzw. darüber Auskunft geben, ob sie innerhalb einer Frist von 3 Jahren die Breitbanderschließung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel durchführen.

2.) Öffentliche Ausschreibung
Sofern der Markt nach einer solchen Befragung kein Breitbandangebot hervorbringt, kann die Gewährung einer Beihilfe nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung auf Antrag in Betracht kommen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollte bereits im Vorfeld der Ausschreibung mit der zuständigen Bewilligungsstelle, der Ausichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Kontakt aufgenommen werden.   

Die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens ist zwingende Voraussetzung für die öffentliche Ausschreibung. Letztere muss u.a. auf dieser Website erfolgen. Ein entsprechendes Registrierungsmodul wurde für Sie auf unserer Markterkundungsplattform eingerichtet. 

Die Vorgehensweise im Überblick
1.      Darstellung der unzureichenden Versorgung 
         Ein Gebiet ist dann unzureichend versorgt, wenn die Untergrenze für eine
         Grundversorgung der Privatnutzer weniger als 2 MBit/s Downstream beträgt.

2.      Feststellung des Bedarfs 
         Die Ermittlung des Bedarfs - aufgeschlüsselt nach privater und beruflicher Nutzung -  kann z.B. durch eine Bürgerbefragung erfolgen. Auch Erfahrungswerte der Telekommunikationswirtschaft oder Beurteilungen von beratenden Institutionen
         können hierfür genutzt werden. 

3.      Durchführung einer nicht förmlichen Interessenbekundung
         Die Registrierung mit individuellen Bedarfsdaten erfolgt auf unserer
         Markterkundungsplattform.

4.     Durchführung eines offenen und transparenten Vergabeverfahrens  
         (öffentliche Ausschreibung)

   a)   Eine öffentliche Ausschreibung ist nur erforderlich, falls das
         Interessenbekundungsverfahren ergeben hat, dass ein Zuschussbedarf besteht.
         Im Vorfeld: Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bewilligungsstelle (ADD).

    b)  Alternativ zu 4a kann die kommunale Gebietskörperschaft nach einem erfolglosen 
          Interessenbekundungsverfahren planen Leerrohre zwischen geeigneten 
          Netzzugangspunkten (Hauptverteiler, Kabelverzweiger, Breitband POP) zu verlegen.
          Die Planung dieser Leerrohrkapazitäten kann im Interessenbekundungsverfahren nach
          4a angegeben werden und anschließend für eine Förderung bei der ADD beantragt
          werden sofern sich hierauf kein Anbieter gemeldet hat, der Leerrohre selbst nicht 
           nutzen kann, aber trotzdem eine verlässliche Breitbandversorgung herstellen kann.

5.      Antragstellung auf Förderung bei der ADD
         Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage der in Schritt 1-4 gesammelten Daten/
         Unterlagen. Ausschlaggebend ist die Höhe des Zuschussbedarfs des
         wirtschaftlichsten Anbieters. 

         Gem. §§ 68, 70 GemO RP können Ortsgemeinden nicht direkt als Antragsteller
         fungieren. Die Ortsgemeinden sind daher aufgefordert, die hierfür zuständige
         Verbandsgemeindeverwaltung zu kontaktieren. 
          

Zur Gewährleistung eines offenen und transparenten Vergabeverfahrens muss die öffentliche Ausschreibung erfolgen im:

·       Offiziellen Amtsblatt

·       Internetangebot der Gemeinde

·       Internetangebot der Breitband-Initiative Rheinland-Pfalz 
         http//www.breitband-initiative-rlp.de (Ausschreibungsplattform)

 

Hinweis: Der Förderantrag muss VOR der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages mit einem Breitbandanbieter erfolgen. 

Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass manche Technologievariante aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit keiner Förderung aus Bundes- oder Landesmitteln bedarf.  

 

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