Benutzerspezifische Werkzeuge

Praktische Markterkundung

Nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren und öffentliche Ausschreibung - Marktplatz: Anbieter von Breitband-Technologien und beratende Institutionen präsentieren sich in einem Anbieter- und in einem Berater-Pool

Die geografischen Gegebenheiten sind für jede Gemeinde in Rheinland-Pfalz bekanntermaßen sehr verschieden. Entsprechend variabel muss auch die Entscheidung für die eine oder andere Breitband-Technologie ausfallen. Während im einen Fall die Mittelgebirgslage oder das Fehlen von topografischen Erhebungen eine Anbindung möglicherweise erschwert, stellt im anderen Fall vielleicht die weite Entfernung bis zum nächsten Knotenpunkt (Hauptverteiler) eine Barriere dar. 

Um herauszufinden, welche Technologie für Ihre Gemeinde in Frage kommt und um den Markt zu befragen, ob ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne öffentliche Zuwendung bereit ist, Breitbanddienste anzubieten, ermöglichen wir Ihnen die Durchführung eines nicht förmlichen Interessenbekundungsverfahrens auf dieser Website. Hierzu müssen Sie sich auf unserer Markterkundungsplattform registrieren lassen und Ihre individuellen Bedarfsdaten eingeben. 

Interessierte Telekommunikationsunternehmen können auf der Basis dieser Daten ein Angebot formulieren. Sofern der Markt nach einer solchen Befragung kein Breitbandangebot hervorbringt, kann die Gewährung einer Beihilfe nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung auf Antrag in Betracht kommen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld der Ausschreibung Kontakt mit der zuständigen Bewilligungsstelle, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, aufzunehmen. Die Durchführung eines nicht förmlichen Interessenbekundungsverfahrens ist zwingende Voraussetzung für die öffentliche Ausschreibung. Letztere muss u.a. auf dieser Website erfolgen. Ein entsprechendes Registrierungsmodul wurde für Sie auf unserer Markterkundungsplattform eingerichtet.

Eine zusätzliche Orientierungshilfe auf dem Breitband-Markt bieten Anbieter- und Berater-Pool auf dieser Seite.  

Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie unter Förderung

Hinweis: Die Antragstellung auf Förderung muss VOR der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages mit einem Breitbandanbieter erfolgen. 

Artikelaktionen