Wir schaffen einen transparenten Überblick
Wir schaffen einen transparenten Überblick über die Berater und Anbieter von Breitband-Technologien.
Um herauszufinden, welche Technologie für Ihre Gemeinde in Frage kommt und um den Markt zu befragen, ob ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne öffentliche Zuwendung bereit ist, Breitbanddienste anzubieten, ermöglichen wir Ihnen die Durchführung eines nicht förmlichen Interessenbekundungsverfahrens auf dieser Website. Hierzu müssen Sie sich auf unserer Markterkundungsplattform registrieren lassen und Ihre individuellen Bedarfsdaten eingeben.
Interessierte Telekommunikationsunternehmen können auf der Basis dieser Daten ein Angebot formulieren. Sofern der Markt nach einer solchen Befragung kein Breitbandangebot hervorbringt, kann die Gewährung einer Beihilfe nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung auf Antrag in Betracht kommen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld der Ausschreibung Kontakt mit der zuständigen Bewilligungsstelle, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, aufzunehmen. Die Durchführung eines nicht förmlichen Interessenbekundungsverfahrens ist zwingende Voraussetzung für die öffentliche Ausschreibung. Letztere muss u.a. auf dieser Website erfolgen.
Für die Durchführung der Interessenbekundung sowie der etwaigen Ausschreibung bieten wir Ihnen auf dieser Seite Musterformulare sowie ein Muster für einen Vergabevermerk an.
Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie unter Förderung.
Hinweis: Die Antragstellung auf Förderung muss VOR der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages mit einem Breitbandanbieter erfolgen.


